07.09.2009
CE-Kennzeichnung: Es wird höchste Zeit
Von Ralf Siebenbürger

Mittlerweile ist von der eingeräumten Schonfrist bald ein halbes Jahr vergangen, und damit ist es für die Tischlereiunternehmer höchste Zeit darüber nachzudenken, wie sie mit der CE-Kennzeichnung in ihrem Betrieb umgehen wollen.
Insgeheim hofft mancher Tischler, der sich mit den bürokratischen Hürden der Einführung der CE-Kennzeichnung noch nicht beschäftigt hat, auf eine weitere Verschiebung der Kennzeichnungspflicht.
Rudolf Exel, Tischlerberater der Wiener Landesinnung, raubt jedoch jede Illusion: „Das wäre sehr ungewöhnlich, da bereits die Verlängerung um ein weiteres Jahr kaum vorkommt. Die Begründung dieser Verlängerung liegt aber in einer Ergänzung der EN 14351-1. Diese ist momentan noch nicht verbindlich veröffentlicht. Daher kann es rein technisch zu einer Verlängerung der Ergänzungen kommen. Das würde zu einer kuriosen Situation führen, dass mit 1. Februar 2010 die Hauptnorm in Kraft tritt, die Vereinfachungen jedoch erst später.“
Auch der burgenländische Landesinnungsmeister Peter Pauschenwein hält eine neuerliche Verschiebung für ausgeschlossen:
„Nein; dazu wird es sicher nicht kommen. Ich bin sehr froh, dass die EU einmal die Möglichkeit eingeräumt hat, die CE Kennzeichnung zu verschieben, um den Betrieben mehr Möglichkeiten zu geben, sich darauf einzustellen. Aber dass sie das nochmals tut, kann ich mir nicht vorstellen. Eine weitere Verschiebung war auch nie ein Diskussionsthema.“
Dies bestätigt auch der Geschäftsführer der Bundesinnung, Mag. Dietmar Schönfuß:
„Derzeit gibt es keine Signale aus Brüssel, einem Wunsch nach nochmaliger Verschiebung zuzustimmen. Wir als Interessenvertretung würden einer weiteren Aussetzung zustimmen, da wir schon bei der jetzigen Verlängerung einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Aber aus politischen Überlegungen wird die Kommission erhebliche Schwierigkeiten haben, eine nochmalige Aussetzung des Termins durchzuführen. Fenster und Türen sind zwar für unsere Branche wichtig, aber im Regelwerk der CE-Kennzeichnung nur ein kleiner Teil. Das Gesamtsystem wegen der EN 14351 infrage zu stellen, wird die Kommission zu vermeiden versuchen. Eine weitere Verschiebung ist daher eher unrealistisch.“
Eine neuerliche Verschiebung wäre auch nicht sinnvoll, ist Bundesinnungsmeister Ing. Josef Breiter überzeugt:
„Eigentlich gibt es keine Anzeichen, dass es nochmals eine Verlängerung geben soll. Eine weitere Verschiebung ist keine Problemlösung und daher nur unter besonderenVoraussetzungen, wenn eine wesentliche Verbesserung oder Vereinfachung das Ziel ist, anzudenken.“
Vorbereitung der Betriebe im Laufen
Durchaus differenzierte Meinungen gibt es bei der Einschätzung, wie gut die heimischen Tischlereibetriebe jetzt schon auf die Einführung der CE-Kennzeichnung vorbereitet sind.
„Unsere Tischlerbetriebe, die Fenster erzeugen, sind bereits gut vorbereitet, da die Bundesinnung mit der Tischlerservice GmbH dieses Thema schon Jahre bearbeitet und entsprechende Lösungen anbietet“, gibt sich Bundesinnungsmeister Breiter optimistisch.
„Dieses System ist im EuropäiÂschen Raum einzigartig und deckt die Vorgaben umfassend ab.“
Mag. Dietmar Schönfuß gibt ihm zwar im Prinzip recht, ist aber nicht ganz so optimistisch:
„Eine namhafte Zahl von Betrieben hat die letzten zwei Jahre genutzt und sich schon intensiv mit diesem Thema befasst und Systemanpassungen durchgeführt. Andererseits haben aber auch viele Tischlereien die Verlängerung zum Anlass genommen, dieses Problem weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Nur das Ende der Bank ist absehbar, und dann gibt es ein böses Erwachen. Unser Rat daher, dieses Thema rasch anpacken und die verbleibende Zeit nutzen, um sich in kleinen einfachen Schritten mit den Anforderungen der CE-Kennzeichnung auseinanderzusetzen. Entweder als ,Einzelkämpfer‘ oder in vereinfachter Form mithilfe der TischlerÂSerivce GmbH.“
Ähnlich differenziert sieht der Burgenländer Peter Pauschenwein die Lage: „Einige sind sehr gut vorbereitet, aber nicht alle. Viele haben die Zeit genutzt, aber eben nicht alle. Gerade jetzt ist noch Zeit dafür. Wer sich noch nicht vorbereitet hat, muss es jetzt tun! Wo es um Förderungen ging, war die Aufnahme der Neuerungen sehr gut. Die administrativen Dinge wurden eher zur Seite gelegt. Unsere Kollegen müssen sich bewusst machen: Jetzt ist die Zeit da!“
Und ähnlich kritisch ist Tischlerberater Rudolf Exel:
„Durch die Verlängerung der Übergangsfrist haben viele Betriebe das Problem wieder auf die lange Bank geschoben. Dementsprechend hektisch wird der Herbst, da bereits jetzt bei Ausschreibungen von Fenstern, deren Lieferung in den Winter fallen wird, mit der Einhaltung der CE-Kennzeichnung gerechnet werden muss.“
Hilfsangebot der TischlerService GmbH nutzen
Und was rät der Tischlerberater den Tischlern, die sich auf die CE-Kennzeichnung vorbereiten müssen? Er hat drei Tipps parat:
„Erstens: schnellstmöglich bei der Tischlerservice GmbH anmelden. Um die Kosten für das Grundmodul kann sich ein Betrieb nicht einmal die juristische Überprüfungder Texte des Kundenhandbuchs finanzieren.
Zweitens: Mit den Angeboten für den Winter – Terminverzögerungen über den 1. Februar hinaus sind schnell da – sind alle Forderungen der EN 14351-1 umzusetzen. Dazu gehört auch die Einführung der ‚werkseigenen Produktionskontrolle‘.
Drittens: die Festlegung, mit welchen Nachweisen der Betrieb in Zukunft die Leistungseigenschaften seiner Produkte belegen kann. Für einen eigenständigen Weg mit den notwendigen Nachweisen wird die Zeit bereits knapp.“
Auf die Beratungseinrichtungen verweist auch Bundesinnungsmeister Breiter: „Die betroffenen Betriebe sollen sich weiterhin sehr intensiv mit der EN 14351 befassen und selbst die wesentlichen Vorbereitungsarbeiten durchführen oder das Angebot der TischlerService GmbH nutzen. Viele Tischler haben dies bereits erkannt und die Systeme der Bundesinnung, gemeinsam mit der ServiceGmbH und den Prüfinstituten, in Anspruch genommen. Ein Hinausschieben der Umsetzung wäre der falsche Weg.“
Ähnliches rät Dietmar Schönfuß:
Das weitere Vorgehen hängt von der Entscheidung ab, ob ein Betrieb alle Unterlagen und Nachweise selbst erbringt oder sich einem Systemgeber wie der TischlerService GmbH anschließt. Im ersten Fall sollte sich der Tischler intensiv mit der EN 14351 und deren Anhängen befassen. Im anderen Fall kann er sich nochmals in den Unterlagen, welche schon mehrfach durch die Landesinnungen zugeschickt wurden, über das System informieren. Eine weitere Möglichkeit der Informationsbeschaffung bietet die Homepage www.tischlerservice.net. Das Büro der TischlerService GmbH sendet auch gerne das Antragsformular nochmals zu (E-Mail: office@tischlerservice.net).“
Vor allem auf innerbetriebliche Vorarbeiten zielen die Ratschläge von Peter Pauschenwein:
„Jeder sollte sofort schauen, was er tun muss und wo er hin will. Dazu ist eine Analyse des eigenen Betriebs erforderlich, denn davon hängt ab, ob man mit dem Grundmodul oder mit dem Hauptmodul besser dran ist. Die Homepage der TischlerService GmbH ist hervorragend gegliedert und kann bei dieser Entscheidung wirklich gut weiterhelfen. Außerdem sollte man die Informationsveranstaltungen und Rundschreiben der Innung beachten. Und wer sichergehen will, kann sich auch telefonisch Auskünfte holen.“
Eine konkrete Entscheidungshilfe hat er auch gleich parat:
„Wer vor allem im privaten Bereich arbeitet, für den wird das Grundmodul reichen. Wer an Ausschreibungen teilnimmt, für den wird das Hauptmodul sinnvoller sein.“
F+T-Modul
Bundesinnung und Holzforschung haben das F+T-Modul entwickelt. Dennoch fragen sich manche Tischler, ob dieses Modul wirklich für Betriebe aller Größen geeignet ist. „Natürlich!“, antwortet der burgenländische Landesinnungsmeister.
„Darauf hat die Projektgruppe, die das Modul ausgearbeitet hat, Rücksicht genommen, als sie das F+T-Modul aufgebaut hat. Mit 100 Euro pro Jahr ist es auch wirklich eine kostengünstige Variante.“ Auch Bundesinnungsmeister Breiter beantwortet die Frage mit einem klaren „Selbstverständlich!“ und fährt fort:
„Die von uns erarbeiten Anforderungen der CE-Kennzeichnung sind nicht betriebsgrößenabhängig, sondern im Gegenteil maßgeschneidert und auf die große Anzahl unserer Klein- und Mittelbetriebe abgestimmt. Auch die Kosten sind für uns ein wichtiges Thema, denn die Umsetzung muss wirtschaftlich und leistbar sein.“
In dasselbe Horn stößt Dietmar Schönfuß, wenn er sagt:
„Die Anforderungen aufgrund der CE-Kennzeichnung sind betriebsgrößenunabhängig, und die Leistung des F+T-Modulsystems besteht insbesondere darin, eine Unterstützung für Kleinbetriebe zu bieten. Dies äußert sich in einem extrem günstigen Preis für die Systemteilnahme.“
Auch Rudolf Exel stimmt zu, geht aber noch darüber hinaus:
„Mithilfe des Grundmoduls können alle Hersteller unabhängig von der Größe die gesetzlich geforderte CE-Kennzeichnung und Nachweisführung richtig machen. Davon sind die Konstruktionen Mehrscheiben-Isolierglasfenster, Kastenfenster, Hebeschiebelemente und Parallel-Schiebe-Kipp-Elemente sowie Außentüren abgedeckt. Für Objektanbieter besteht die Möglichkeit, mittels einer Referenzprüfung eines selbst hergestellten Prüfkörpers einen individuellen Leistungsnachweis ihrer Konstruktion zu erlangen. Damit verbunden ist die Freigabe einer Reihe von Prüfergebnissen – etwa die -48-dB-Schalldämmung oder die 1200-Pa-SchlagregendichtÂheit einzelner Konstruktionen – zum Nachbau.“
Angesprochen auf gravierende Neuerungen in der Angebotspalette des F+T-Moduls gegenüber dem letzten Jahr erläutert Exel:
„Gerade in für das Handwerk interessante Konstruktionen wurde prüftechnisch viel investiert. Die erreichten Leistungsdaten machen Mut, dass auch weiterhin Bauelemente vom Tischler konkurrenzfähig bleiben.“
Bundesinnungsmeister Breiter berichtet dazu:
„Da der GesetzÂgeber die Anforderungen erweitert und erhöht hat, wurden umÂgehend entsprechende Systemerweiterungen durchgeführt. Unser österreichisches System hat den Vorteil, durch einen modularen Aufbau auf kurzfristige Anforderungsänderungen schnell und zielgerecht reagieren zu können, und ist daher besonders nutzerfreundlich aufgebaut. Die TischlerService GmbH, eine Tochter der Bundesinnung, ist bei der Umsetzung der CE-Kennzeichnung mit dem F+T-Modulsystem auf einem zukunftsweisenden und wirtschaftlichen Weg für unsere Mitglieder unterwegs.“
Dietmar Schönfuß ergänzt:
„Da der Gesetzgeber die Anforderungen hinsichtlich der Nachweise erhöht hat, haben wir, wie schon erwähnt, erhebliche Erweiterungen im Systemangebot vorgenommen. Weiters arbeiten wir ständig an der Verbesserung der Nutzungsfreundlichkeit der Wissensplattform www.tischlerservice.net. Unsere Zielsetzung ist, letztendlich ein System zu schaffen, das alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt und einfach zu bedienen ist. Trotz dieser erheblichen Leistungserweiterung hat sich aber für den Kunden der TischlerService GmbH hinsichtlich der Kosten nichts geändert.“
Und Landesinnungsmeister Pauschenwein weist vor allem auf einen Aspekt hin:
„,Gravierende Änderungen‘ ist vielleicht zu viel gesagt. Aber es hat sich die Angebotspalette erweitert. Die Kastenfenster sind schon dazugekommen, derzeit wird am Schallschutz bei Türen gearbeitet. Das Wesentliche ist: Die Palette wird laufend erweitert.“
Abschließend appelliert er an die Kollegen:
„Der 1. Februar 2010 ist ein Endtermin. Man muss jetzt handeln! Es liegt an der Organisation des einzelnen Betriebs, wie gut es ihm gelingt, Schwachstellen auszumerzen. Die Umstellung auf die CE-Kennzeichnung ist jetzt eine Chance, auf die Kollegenschaft zurückzugreifen und auch als kleinerer Betrieb auf ein Niveau zu kommen, das sonst nur größere Betriebe erreichen. Wer erfolgreich sein will, sollte sich jetzt Zeit dafür nehmen, ehe er im Dezember oder Jänner draufkommt, dass er keine Zeit mehr hat!“
www.tischler.at

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