07.09.2009
Betrug als Geschäftspraxis?
Unlängst konnte eine mitteleuropäische Airline im Schutz des konzernfreundlichen slowakischen Insolvenzrechts die Mehrzahl ihrer Gläubiger auf diese Art im Regen stehen lassen.
Von einer Konkursfirma um sein Geld gebracht wurde unlängst auch ein burgenländischer Tischlermeister: Auf das Problem zahlreicher österreichischer Tischler und kleiner Handwerksbetriebe, die wegen unbezahlter oder zu spät beglichener Rechnungen alljährlich zugrunde gehen, machte Tischlermeister Salih Ajkunic kürzlich mit einem Hungerstreik in Grinzing aufmerksam.
Er hatte ein originalgetreues Tor und ebensolche Fenster im Wert von mehr als 67.000 Euro für ein Haus in Grinzing gefertigt, kam aber niemals zu seinem Geld, da der Bauherr seinen Auftrag an eine Baufirma als Generalunternehmer abgetreten hatte, die mittlerweile in Konkurs gegangen war. Der Tischlermeister wurde damit an den Rand des Abgrunds getrieben und sah aus Verzweiflung keine andere Möglichkeit mehr als den öffentlichen Hungerstreik. Wenn jetzt schon unter dem Mäntelchen eines normalen Konkurses alljährlich Hunderte Klein- und Mittelbetriebe um den Lohn ihrer Arbeit geprellt und damit vernichtet werden, muss man eindringlich vor den Bestrebungen mancher Wirtschaftspolitiker warnen, die das österreichische Konkursrecht weiter aufweichen und den amerikanischen Rechtsvorstellungen von Schuldnerschutz anpassen wollen, wo eine Insolvenz als Kavaliersdelikt behandelt wird. Im Gegensatz zu den USA hängen in Mitteleuropa 90 Prozent der Arbeitsplätze an Kleinunternehmen, deren Zerstörung der Vernichtung von Tausenden Arbeitsplätzen gleichkäme. Eine weitere Aufweichung des heimischen Konkursrechts bedeutet nichts anderes als Betrug zur Geschäftspraxis zur erheben. An dieser Tatsache lässt sich auch durch schönfärberische Scheinargumente nichts ändern, meint
Harald Siebenbürger



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