05.07.2010
Was tun bei Zahlungsverzug?
Die Zahlungsmoral der Tischlerkunden lässt allzu oft zu wünschen übrig. Wir sind der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten ein Tischler nutzen kann, um zu seinem Geld zu kommen.
„Zu Beginn muss ein ordentliches Angebot mit abgesprochenen Zahlungsbedingungen stehen. Der Kunde muss wissen, was genau zu welchen Bedingungen und zu welcher Lieferzeit er für sein Geld bekommt“, stellt der oberösterreichische Landesinnungsmeister Gerhard Spitzbart grundsätzlich fest. „Die Auftragsbestätigung sollte ebenfalls die genauen Zahlungsbedingungen und -fristen enthalten. Bei Erstkunden sowie größeren Auftragsvolumen empfehle ich grundsätzlich eine Anzahlung vor Arbeitsbeginn und darauf folgende Teilzahlungen.
Unmittelbar nach der Fertigstellung muss die Schlussrechnung gestellt werden. Wird die noch fällige Restzahlung innerhalb der vereinbarten Frist nicht beglichen, sollte in relativ kurzen und regelmäßigen Abständen gemahnt werden.“
Zahlungsmoral prüfen
Walter Steiner, Holz- und Maschinenhändler im niederösterreichischen Krems, rät: „Zuerst den Kunden auf seine Zahlungsmoral prüfen, nicht jeden Auftrag, nur weil es ein Umsatz ist, annehmen. Mit Kollegen oder auch mit Lieferanten über Erfahrungen mit diesen Kunden sprechen. Schneller Rechnungen schreiben und sich trauen, den Kunden zu mahnen. Mahnungen mit Kosten ausweisen und diese nach 30, 60 und 90 Tagen schreiben. Wer nach 60 Tagen die erste Mahnung schreibt, weil er vorher keine Zeit zum Schreiben gehabt hat, wird nicht weit kommen.“
Die meisten Praktiker werden die Erfahrung gemacht haben: Kunde ist nicht gleich Kunde. Mit manchen hat man überhaupt keine Probleme mit der Bezahlung, mit anderen ist es zum Haareraufen. Auch Steiner kennt diese Erfahrung aus der Praxis.
„Unser Betrieb hat keine Zahlungsprobleme mit Banken, großen Unternehmen und Privathaushalten“, berichtet Steiner. „Die öffentliche Hand und Einzelfirmen sind die schlechtesten Zahler.“
Markus Drecker, stellvertretender Landesinnungsmeister in Tirol, kennt dieses Problem auch und differenziert bei der Abrechnung zwischen Neukunden, Stammkunden und öffentlichen Auftraggebern. „Bei Neukunden nehmen wir 40 Prozent Anzahlung, 40 Prozent bei Lieferung und den Rest bei Fertigstellung“, berichtet Decker. „Bei Stammkunden rechnen wir entweder auch ab, weil schon immer so abgerechnet wurde, oder nach Baufortschritt. Und bei öffentlichen Aufträgen verrechnen wir meistens nach Baufortschritt; das hängt von Zahlungsbedingungen in der Ausschreibung ab.“
Der oberösterreichische Landesinnungsmeister Spitzbart meint: „Grundsätzlich sollte zwischen Schuldnern aus Privathaushalten, öffentlicher Hand und großen Unternehmen nicht unterschieden werden. Es ist aber wichtig, zwischen Großkunden und kleineren Einzelkunden zu differenzieren. Bei Einzelkunden, von denen man keine großen Folgeaufträge erwartet, kann man etwas konsequenter und strenger vorgehen. Großkunden bedürfen einer gesonderten Vorgehensweise, wenn man auch zukünftig Aufträge gemeinsam abwickeln will. Wichtig ist, über die jeweilige Situation zu sprechen und gemeinsame Zahlungsbedingungen festzulegen.“
Bei säumigen Kunden bleibt manchmal nichts anderes übrig, als den Rechtsanwalt einzuschalten. Aber gibt es auch noch andere Wege, zu seinem Geld zu kommen, ohne den – schließlich auch teuren – Anwalt mit der Betreibung der Forderung zu beauftragen? Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.
„Grundsätzlich ist es von Vorteil, das persönliche Gespräch mit seinen Kunden zu suchen. Es sollte vorab geklärt werden, waum der Kunde nicht zahlt!“, empfiehlt Gerhard Spitzbart. „Ist die finanzielle Situation des Kunden das Problem, kann man eventuell kleinere Ratenzahlungen gemeinsam vereinbaren. Der Kunde muss dann einen größeren Betrag nicht auf einmal aufbringen. Ist der Kunde mit der gelieferten Ware nicht zufrieden, sollte man einen Sachverständigen hinzuziehen, der ein objektives Statement abgibt.
Bei Kunden, die trotz Absprache und mehrmaliger Mahnungen nicht bezahlen, ist ein Inkassobüro oft eine gute und einfache Lösung. Der Gang zum Gericht ist meist eine sehr kostspielige Lösung, da die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten relativ hoch sind. Ist der Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten, ist es trotz positiven Gerichtsentscheides nicht sicher, dass man sein Geld bekommt.“
Auch Markus Decker setzt auf persönlichen Kontakt. Und wo das nichts hilft, rät Decker zum Gang zum KSV zwecks Eintreibung.
Anders als die Handwerker sieht der Händler Walter Steiner keine andere Möglichkeit als die Einschaltung des Rechtsanwalts. Und er rät: „Die Rechtsanwaltsübertragung muss schneller gehen als bisher.“
Kreditversicherung, ja oder nein?
Die Zusammenarbeit mit einer Kreditversicherung stößt auch auf kontroverse Ansichten. „Eine Kreditversicherung empfehle ich für alle Aufträge mit Geschäftskunden. Anhand des erhaltenen Ratings durch die Kreditversicherung kann man die finanzielle Situation seiner Geschäftskunden bereits im Vorfeld gut einschätzen und die Zahlungsbedingungen darauf abstimmen“, kann Gerhard Spitzbart dieser Lösung durchaus Positives abgewinnen. Anders die anderen beiden Befragten.
Markus Decker warnt vor allem vor den sehr hohen Kosten: „Die Kosten werden meist vom Umsatz berechnet. Außerdem gibt es Bagatellgrenzen. Eine Höchstentschädigung wird meist aus einem Mehrfachen der Nettoprämie berechnet und abgerechnet, und das ist nicht unbedingt der tatsächliche Schaden. Und schließlich werden nur Unternehmen geprüft und versichert. Bei Geschäften mit Privaten ist die Kreditversicherung daher nicht möglich.“
Den Kostenfaktor führt auch Walter Steiner ins Treffen: „Bei kleinen Betrieben ist das wirtschaftlich nicht sinnvoll, weil zu hohe Kosten anfallen. Die Kreditversicherung ist erst ab einer gewissen Umsatzgröße rentabel!“
Vom Factoring als Mittel zur Eintreibung der Zahlungen säumiger Kunden raten alle drei ab. „Mit Factoring habe ich keine Erfahrung“, räumt Markus Decker ein. „Da Factoring aber generell abgeschlossen werden muss, hat man als Kunde aber dann nicht mehr den persönlichen Kontakt, wenn einmal Probleme auftreten sollten. Der Unternehmer hat keinen direkten Einfluss mehr bei etwaigen Zahlungsproblemen eines Stammkunden. Dies kann ein Vorteil, aber auch Nachteil sein.“
Walter Steiner erklärt das Factoring so: „Es ist ein taugliches Mittel, um liquid zu sein, und somit mit Skonto zahlen zu können. Durch den Druck von Zinsen und Mahnungen des Factoring werden Außenstände schneller bezahlt. Genaue Mahnungen nach 30, 60 und 90 Tagen, danach sollte sofort die Rechtsanwaltsübertragung erfolgen.“
Auch Gerhard Spitzbart sieht dies ähnlich. „Factoring ist in erster Linie ein Mittel zur Finanzierung und Risikoabsicherung“, erläutert der oberösterreichische Innungsmeister. „Es ist vor allem dann interessant, wenn man einen Liquiditätsengpass hat – dann kommt man durch die Abtretung von Forderungen schneller zu seinem Geld und ist vor Zahlungsausfällen geschützt. Doch das ist natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden.
Aber Factoring ist grundsätzlich kein Mittel, um Außenstände einzutreiben! Eine generelle Empfehlung bei finanziellen Engpässen aufgrund von mangelnder Zahlungsmoral der Kunden ist, ständigen Kontakt mit seiner Hausbank zu halten. Die Erhöhung des Kontokorrentkredites ist meist günstiger als Factoring oder Rechtsanwalt.




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