02.06.2010
Plädoyer für Meistertischler
Dem Vernehmen nach beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe im Wirtschaftsministerium mit einer Liberalisierung der Gewerbeordnung, in deren Rahmen die Befähigungsnachweise für zahlreiche Gewerbe, und dabei nicht zuletzt für die Tischler, weiter aufgeweicht werden könnten.
„Als Bundesinnungsmeister wurde ich davon noch nicht informiert!“, protestiert Bundesinnungsmeister Ing. Josef Breiter. „Wer in dieser möglichen Arbeitsgruppe sitzt, ist der Bundesinnung der Tischler ebenfalls nicht bekannt. Ich nehme an, dass die Bundessparte besser informiert ist.“
Naturgemäß steigt den Standesvertretern beim Gedanken an eine weitere Verwässerung der Befähigungsnachweise für die Ausübung des Tischlerhandwerks das Grauen auf. „Das würde keinesfalls einer Qualitätssteigerung dienen, sondern das genaue Gegenteil bewirken. Ich finde jede weitere Änderung als entbehrlich und negativ für das österreichische Handwerk“, findet Josef Breiter klare Worte. Und der steirische Landesinnungsmeister Walter Schadler stößt ins gleiche Horn: „Eine Verwässerung der Meisterprüfung ist abzulehnen, da es schon vor Jahren diese Diskussion gegeben hat. Die Folge war, dass die Anzahl der Meisterprüfungskandidaten massiv eingebrochen ist, sich jedoch nach Beendigung der Diskussion wieder auf ein normales Maß zurückbegeben hat.“
Angriff auf Gewerbe und Handwerk
Noch ausführlicher stellt Alois Kitzberger, stellvertretender oberösterreichischer Landesinnungsmeister und Bundeslehrlingswart, seine Bedenken dar: „Sollte die Aufweichung der Gewerbeordnung tatsächlich umgesetzt werden, wäre das ein neuerlicher Beweis dafür, dass eine ständige Forderung nach höherer Qualität der Produkte mit einer Reduzierung der Qualifikation und Ausbildung einhergehen. Die Lösung in einer CE-Kennzeichnung zu suchen, zeigt die Unfähigkeit unserer Politiker klar auf, und es taucht auch die Frage auf, wer denn ein so großes Interesse an diesen Prüfungen hat.
Für die kleinstrukturierte Tischlerbranche stellt dies eine Kostenbelastung dar, die nicht finanzierbar ist. Damit wird wieder ein weiterer Schritt zur Unterstützung der Industrie und zur Vernichtung von Gewerbe und Handwerk getan. Die Entwicklung ist sehr besorgniserregend, wenn hier der Gesellschaft signalisiert wird, dass eine gute Ausbildung nicht mehr notwendig ist, so lange die Produkte sowieso CE-gekennzeichnet sind.“
Bundesinnungsmeister Breiter zieht daher den Schluss: „Eine weitere Vereinheitlichung der Tischler-Meisterprüfung in Österreich kann keinesfalls zur Stärkung des Meisterstatus beitragen! Wir haben österreichweit eine sehr gute Meisterausbildung und benötigen keine Reformen.“ Bundeslehrlingswart Alois Kitzberger beurteilt die Lage ein wenig differenziert: „Unabhängig davon, ob die Gewerbeordnung geändert wird oder nicht, ist eine Vereinheitlichung anzustreben. Es wird aber in Zukunft sicher nicht ausreichend sein, wenn alle fünf Jahre ein Formularupdate durchgeführt wird.
Eine österreichweite Vereinheitlichung wird aber nicht die Lösung zur Stärkung des Meistertitels sein. Dazu ist eine grundlegende Veränderung der Meisterausbildung unumgänglich.“ Und zur Reform der Ausbildung meint der Bundeslehrlingswart: „Die Meisterprüfung – oder besser die Ausbildung zum Tischlermeister – ist eine solide Basisausbildung mit Reformbedarf. Die Anforderungen an einen Unternehmer haben sich in den letzten Jahren enorm verändert. Die Meisterprüfung wurde aber an die veränderten Anforderung nicht entsprechend angepasst. Es muss uns bewusst sein, dass die Ausbildungsinhalte nicht von Ministerien oder Schulen vorgegeben werden können, denn die Wirtschaft legt fest, welche Ausbildungsinhalte zukünftig gebraucht werden. Die fachlichen Voraussetzungen werden teilweise beim Tischlereitechniker entsprechend vermittelt.
Es ist bei der Meisterprüfung darauf aufzusetzen und mit verschiedenen Schwerpunkten wie Mitarbeiterführung, Kostenrechnung, Planung und Design, Verkaufstechniken, Umgang mit Behörden und Ähnlichem zu ergänzen. Die Meisterprüfung muss ebenfalls mit einer Projektarbeit abgeschlossen werden. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die Meisterprüfung einem Bachelor-Studium gleichgesetzt wird. Bei der Neuausrichtung der Ausbildungsinhalte ist darauf unbedingt Rücksicht zu nehmen. Bei der europäischen Einstufung der Ausbildungen ist die Einreihung der Meisterprüfung mindestens unter Stufe 6 von 9 einzufordern. Nur durch die Umsetzung derartiger Maßnahmen kann die Attraktivität der Meisterprüfung gesteigert werden. Mit dem Meistertitel muss aber auch die Berechtigung für die Ausübung von verschiedenen Tätigkeiten, etwa das Versetzen von Brandschutztüren, ohne zusätzliche Kurse und Kosten erlaubt sein.“ Umso mehr zeigt sich Kitzberger von der Vorgehensweise der Ministerialbürokratie befremdet: „Sehr verwunderlich ist allgemein die Vorgangsweise, dass sich bereits ein Arbeitskreis auf Regierungsebene mit dem Thema befasst, bevor die einzelnen Fachgruppen dazu nähere Informationen bekommen. Natürlich muss mit den zuständigen Ministerien Kontakt aufgenommen werden und entsprechende Konzepte vorgelegt werden.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass ein Angriff auf die Meisterprüfung auf Regierungsebene stattfindet. Eine Meisterausbildung muss die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung des Tischlerberufes sicherstellen. Betrieben, die keine Meisterausbildung haben, kann die Gewerbeberechtigung nur mit Zusatzkursen erteilt werden und nicht umgekehrt.“ Um nun der Erhaltung und Stärkung des Meisterstatus Nachdruck zu verleihen, will Bundesinnungsmeister Breiter dieses Thema vorab in der Wirtschaftskammer beraten und nötigenfalls gemeinsame weitere Schritte gehen. „Unkoordinierte Einzelaktivitäten halte ich für nicht sinnvoll“, meint Breiter. „Außerdem hat ja das Wirtschaftsministerium erst vor einigen Monaten das Meistersiegel erarbeitet und eingeführt.“
Konsumentenvertrauen nicht untergraben
Für „sein“ Bundesland warnt Walter Schadler: „Das Vertrauen des Konsumenten wird untergraben. Das Vertrauen in die qualifizierten Meisterbetriebe wird beschädigt.Es werden noch mehr Zertifizierungen notwendig sein, wobei die Sinnhaftigkeit der Meisterprüfung gerade durch notwendige Zusatzzertifizierungen schon jetzt infrage zu stellen ist. Außerdem hat sich die Landesinnung Steiermark zur Aufgabe gemacht, die ständige Entwicklung in Bürokratie und Technik für die Mitgliedsbetriebe zu erfassen und weiterzugeben. Durch die Gutachtertätigkeit bei den individuellen Zugängen werden ebenfalls hohe Anforderungen an die fachliche Kenntnis der Kandidaten gestellt.“ Daher schlägt Schadler vor: „Die Qualität der Meisterprüfung wird durch eine Vereinheitlichung in allen Bundesländern steigen, wenn die Anforderungen auf sehr hohem Niveau angesetzt werden: Das erfordert erstens das Erstellen eines Fragenkataloges ähnlich der Fahrzeuglenkerprüfung; zweitens das Erstellen der Mindestanforderungen für den Kreativbereich – wahlweise händisch oder CAD; und drittens das Erstellen der Mindestanforderung für die praktische Arbeit.“
Und natürlich soll die Öffentlichkeitsarbeit bei der Imagepflege des Meisterberufes nicht zu kurz kommen. „In der Bundeswerbung der Tischler wird, wie in den vergangenen Jahren, weiterhin am Imageaufbau des österreichischen Tischlers gearbeitet“, verspricht Josef Breiter. Doch Alois Kitzberger warnt: „Das Image des Tischlermeisters in der Öffentlichkeit darf durchaus als gut eingestuft werden. Um aber eine Imagesteigerung in der Gesellschaft zu erreichen, ist die Umsetzung der vorgenannten Punkte notwendig. Nur durch eine Werbekampagne der Bundesinnung würde keine Veränderung erreicht werden.“




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