Derzeit arbeitet die österreichische Regierung an der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung. Die neuen Vorschriften sollen schon bald bei allen Aufträgen gelten, die heimische Unternehmer von der öffentlichen Hand entgegennehmen. Jüngst war eine Delegation der heimischen Tischler unter Leitung des stellvertretenden Bundesinnungsmeisters Peter Pauschenwein aus dem Burgenland mit Bundesinnungsgeschäftsführer Mag. Dietmar Schönfuß und dem Wiener Tischlerberater Rudolf Exel beim zuständigen Minister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. Während Peter Pauschenwein optimistisch aus dem Gespräch mit seinem burgenländischen Landsmann herausging, herrscht in anderen Teilen der Standesvertretung noch Skepsis.
„Die Umsetzung der neuen Richtlinien wird zwar aufwendig werden, aber immerhin haben wir jetzt die Vorgaben", berichtet Peter Pauschenwein von seinem Gespräch mit dem Umwelt- oder, wie es jetzt heißt, Lebensminister. Pauschenwein verhehlt nicht, dass die neuen Vorschriften ihn mit Wehmut erfüllen, aber auch „mit positiver Grundeinstellung", wie er unterstreicht: „Wir können auch weiterhin für öffentliche Auftraggeber tätig sein. Mit starkem Lobbying ist es uns gelungen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen."
Rund 44 Milliarden Euro werden jährlich in der öffentlichen Beschaffung ausgegeben. Die neuen Vorschriften über die „nachhaltige Beschaffung" sollen Leitlinien dafür sein, dieses Geld im Sinne des Umweltgedankens sinnvoll auszugeben. „Für öffentliche Aufträge werden etwa nur mehr Wasserlacke verwendet werden dürfen", weiß Pauschenwein. „Insgesamt geht es darum, weniger Schadstoffe zu emittieren. Das ist ja auch keineswegs abwegig. Wir Tischler sind aufgrund unseres Werkstoffes Holz ohnehin naturverbunden und deshalb verstehen wir das. Und die Vorgaben der öffentlichen Auftraggeber werden dafür sorgen, dass man künftig vermehrt auch bei der Ausführung von Aufträgen für private Aufraggeber auf Umwelterfordernisse achten wird."

Peter Pauschenwein
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Wermutstropfen
Aber Pauschenwein übt auch Kritik am Vorhaben der Regierung: „Ärgerlich ist der höhere bürokratische Aufwand, der nun betrieben werden muss. Aber der ist leider nicht wegzubringen." In erster Linie betreffen die neuen Vorschriften Serienanfertigungen. „Soferne die Tischler Einzelanfertigungen machen, sind sie von der Prüfpflicht ausgenommen", beruhigt Pauschenwein. „Man kann ja auch nicht verlangen, jede einzelne Schubladenführung zu testen." Und ein großer Teil der nun erforderlichen Nachweise muss nicht vom Tischler geführt werden – es reicht schon, dass er die diversen Zertifikate sammeln und aufheben muss, um sie jederzeit bei Bedarf vorlegen zu können. „Natürlich muss nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler Bewirtschaftung stammt", erwähnt Pauschenwein. „Aber das muss nicht der Tischler nachweisen, sondern das wird auf einem Blatt stehen, das der Lieferant zu seiner Holzlieferung dazugibt, und das war’s." Ebenso ist es mit der Klimaprüfung für Wandvertäfelungen: „Auch da muss nicht der Tischler selber prüfen, sondern es reicht ein Zertifikat des Lieferanten."
Pauschenwein fasst die Entwicklung so zusammen: „Wir Tischler können weiterarbeiten, aber halt mit mehr Bürokratie. Insgesamt ist der Kosten-Nutzen-Aufwand aber eher positiv."
Für das Lebensministerium erläutert Mag. Karin Hiller von der Abteilung Betrieblicher Umweltschutz und Technologie die Neuerungen, die auf die Kontrahenten öffentlicher Auftraggeber zukommen: „Die öffentliche Hand ist mit dem österreichischen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung aufgerufen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 19 Absatz 5 des Bundesvergabegesetzes ökologische Anforderungen von Bietern zu verlangen. Die im Aktionsplan enthaltenen Kriterien konkretisieren damit diesen gesetzlichen Auftrag. Außerdem sind die Vorgaben EU-weit entwickelt und ausverhandelt worden, um ein harmonisiertes EU-weites Vorgehen zu sichern. In der Praxis bringt der Aktionsplan mit sich, dass sich Tischler – stärker vermutlich als bisher – mit den zu verarbeitenden Vorprodukten auseinandersetzen werden, das heißt zum Beispiel sichergehen, dass Holz und Holzwerkstoffe aus legaler Waldwirtschaft stammen und weitgehend auf Substanzen verzichten, die sich schädlich auf die Gesundheit auswirken, beitragen, dass Verpackungsabfall gering gehalten wird und ein möglichst hoher Anteil an Recyclingstoffen, etwa bei demontierbaren Kunststoffen, eingesetzt wird. Tischlerbetriebe, die künftig öffentliche Aufträge übernehmen wollen, brauchen den Aktionsplan nicht zu fürchten. Die nötige Nachweisführung ist mit vertretbarem Aufwand für die Tischlerbetriebe zu erledigen. Nicht zuletzt wurden Ausnahmen bei Einzel- und Maßanfertigungen gewährt, wo dies gerechtfertigt erschien."
Viel Zeit für die Anpassung an die neuen Spielregeln wird den Tischlern allerdings nicht bleiben, macht Karin Hiller klar: „Die Annahme des österreichischen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung ist durch den Ministerrat im zweiten Quartal 2010 geplant. Er ist für den Bund verbindlich. In weiterer Folge wird der Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung der Landeshauptleutekonferenz und dem österreichischen Städte- und Gemeindebund zur Umsetzung vorgelegt."
Dazu ergänzt der Wiener Tischlerberater Rudolf Exel, der zusammen mit Pauschenwein und Schönfuß bei Minister Berlakovich war: „Die mit der Entwicklung der österreichischen Kriterien befassten Personen im Lebensministerium und in den Beschaffungsstellen des Bundes und der Länder haben naturgemäß den Fokus auf die großen Beschaffungsvolumina wie Schulbauten, Ministeriumsausstattungen, aber auch Krankenhauseinrichtungen gelegt. Dadurch wurde in den ersten Entwürfen der Bereich der typischen Tischlerlieferungen innerhalb der Gemeinde und des Bezirkes mit den damit verbundenen Einzelanfertigungen und individuell geplanten Lösungen nicht berücksichtigt. Damit wurden erhebliche Probleme bei der Nachweisführung und Dokumentation der eingesetzten Materialien erkennbar."


Gottfried Wieland
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Erleichterung bei individueller Planung und Fertigung
„Trotz sehr detaillierter Stellungnahmen waren in den späteren Entwürfen keine Vereinfachungen für gewerbliche Produzenten erkennbar. Der Bundesinnung der Tischler ist es jedoch bei einem hochrangigen Expertengespräch mit den Verantwortlichen im Lebensministerium gelungen, die reale Situation vor Ort nahezubringen und in der Folge Details im Bereich der Nachweiskette in Richtung Anerkennung von Prüfnachweisen der Vorlieferanten Zusagen zu erhalten. Als wesentlich ist jedoch die Anerkennung durch die Experten des Lebensministeriums zu sehen, dass bei individuellen Planungen und Einzelanfertigungen nicht die gleichen Anforderungen abgefragt werden können wie beim klassischen Serienprodukt oder bei Produkten, bei denen aufgrund der Mengen natürlich auch weiterhin Leistungsnachweise erbracht werden müssen.
Aufgrund der angeführten Zusagen dürfte es, bei Einarbeitung der in der Verhandlung vereinbarten Klarstellungen, keine Probleme bei der Herstellung von Einzelanfertigungen und individuellen Planungen in den Bereichen Möbel, Inneneinrichtungen, Holz und Holzwerkstoffe geben. Somit erwarte ich auch keine signifikanten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Durch die zugesagte Abgrenzung der Nachweiskriterien getrennt nach individueller Planung und Einzelfertigung einerseits und Serienfertigung andererseits wird die Liefermöglichkeit auch weiterhin erhalten bleiben", so Exel weiter.
Auch Karin Hiller ist bemüht, die Wogen zu glätten: „Nachdem das Lebensministerium bei der Erarbeitung des Aktionsplans von Anfang an mit der Wirtschaft kooperiert und auch speziell mit der Tischlerinnung das Gespräch gesucht hat, sind die Anforderungen im Aktionsplan mit Augenmaß formuliert. Die Produkte sollen Schritt für Schritt ressourceneffizienter und mit noch geringeren negativen Auswirkungen für die Umwelt und die Menschen, die einerseits die Produkte herstellen und andererseits letztlich nutzen, hergestellt werden.
Die öffentliche Hand hat bei ihrer Beschaffung eine wichtige Vorbildfunktion. Unternehmen, die innovativ und zukunftsorientiert agieren, sind da wichtige Partner. Nicht zuletzt sei auf die Praxis des Umweltverbandes Vorarlberg und dessen Erfahrungen mit den Vorgaben aus ‚Nachhaltig: Bauen in der Gemeinde‘ verwiesen. Die Praxis zeigt, dass regelmäßig gerade regionale Anbieter und Klein- und Mittelbetriebe bei öffentlichen Beschaffungen für das Land und die Gemeinden zum Zug kommen – im konkreten Fall zu 92 Prozent. Wer den ökologischen Weg konsequent mitgeht, eignet sich besonderes Know-how im Umgang mit umweltfreundlichen Baumaterialien an, das entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern sichert und so dazu beiträgt, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region gesichert bleiben."
Dennoch bleiben Wünsche an Politik und Verwaltung offen. „Im Gespräch war offensichtlich", sagt Exel, „dass erstens der Fokus präziser formuliert werden sollte: Mit welchen Maßnahmen werden der Großteil der Beschaffungsaktivitäten und damit die großen Volumina ökologisiert? Die Entwürfe sahen hier keine einmaligen ‚Sonderfertigungen‘ vor. Zweitens verdeckt die KMU-Definition der EU (alles unter 250 Mitarbeiter ist ein Klein- oder Mittelbetrieb) die Sicht auf die reale Betriebsgröße der Branche. Drittens waren bei den informellen Besprechungen nur Vertreter der ‚Großmengen-Lieferanten‘ eingebunden, weil bei den meisten Beschaffungsvorgängen die Kapazitätsgrenzen der Tischler deutlich überschritten werden. Und viertens wurde erst durch die spätere Definition der Zielrichtung, auch Beschaffungsvorgänge der Gemeinden durch den Kriterienkatalog zu regeln, die Tischlerbranche nachhaltig betroffen."


Rudolf Exel
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Skeptisch beobachtet
Genau dort setzt die Kritik der Skeptiker ein. Für den niederösterreichischen Landesinnungsmeister Gottfried Wieland haben die Ministerialbeamten nicht das ausreichende Detailwissen, um für sinnvolle Regelungen zu sorgen. „Die ‚nachhaltige Beschaffung‘ hätte für das heimische Tischlergewerbe schlimme Auswirkungen", befürchtet Wieland. „Es sollte sehr ernst von allen behandelt werden, klar und rasch übersetzt werden und es sollten vom Bund über die Länder hinunter in die Betriebe und Gemeinden alle Beschäftigten informiert werden, welche Auswirkungen diverse Maßnahmen in den Betrieben und somit bei ihren Mitarbeitern bedeuten würden."
Vor allem die auch von Pauschenwein eingeräumte Erhöhung des bürokratischen Aufwandes stößt seinem niederösterreichischen Amtskollegen sauer auf: „Für unsere Klein- und Mittelbetriebe wäre mit einer neuerlichen Überbürokratiewelle zu rechnen. Diverse Aufträge in den Kommunen könnten somit aufgrund der Auflagen nicht mehr durchgeführt werden. Viele Arbeitsplätze vor Ort wären in Gefahr, verlorenzugehen. Beginnend von den Lehrstellen bis hin zu den Facharbeitern."
Vor allem die Umsetzung in den Gemeindestuben, die nach Hillers Ankündigung schon in den kommenden Monaten erfolgen soll, lässt Wieland gruseln. Deshalb warnt er: „Bestimmungen zur Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen gehören sorgfältig überdacht und sollten nicht übereilt beschlossen werden. Dabei sollte Österreich genauestens überlegen und kontrollieren, ob wir gerade in der Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens von den 27 EU-Ländern wieder einmal zu rasch voranschreiten." Und an die Adresse der Politik gibt Wieland die Warnung: „Gerade in Zeiten, in denen alle von der Krise sprechen, sollte die heimische Politik alles daran setzen, besonders auf ihre örtlichen Klein- und Mittelbetriebe zu achten und ihnen nicht durch zusätzliche Auflagen das Wirtschaften noch härter gestalten und somit die Arbeitsplätze noch mehr gefährden. Viele Tischler vor Ort könnten viele Aufträge von der öffentlichen Hand oder von der Kommune nicht mehr durchführen."
(Redaktion: Ralf Siebenbürger, Tischlerjournal)
