Normen – so sehr sie manchmal als Druck empfunden werden – erleichtern uns das Leben.
Man stelle sich nur einmal vor, es gäbe noch keine genormten Schrauben. Erst jüngst sind die neuen CE-Normen für Fenster und Türen in Kraft getreten; ein guter Grund, mit Standesvertretern und Fachleuten das Thema Normen zu diskutieren.
„Normen sind Richtlinien für technische Anforderungen und beeinflussen auch die Qualität des Produktes. Bestehende Normen erleichtern auch die Abwicklungen eines Auftrages und geben beiden Vertragspartnern eine grundsätzliche Rechtssicherheit“, anerkennt Bundesinnungsmeister Ing. Josef Breiter den Nutzen der Normen im Arbeitsleben. Und Rudolf Exel, Berater der Wiener Tischler, ergänzt: „In manchen Bereichen, etwa Fenster und Türen, sind sie Voraussetzung, um Produkte liefern zu können. Manche Normen sind durch baurechtliche Vorgaben – etwa die OIB-Richtlinien – verbindlich erklärt, die Fenster, Türen und Stiegen betreffen. In manchen Bereichen – so beim Möbelbau im Privatkunden-Bereich – werden die Normen häufig erst durch Sachverständige bei einem Streitfall genutzt.“ Auch Fritz Trinkl, Tischler im oberösterreichischen Kirchdorf an der Krems und Normen-Experte in der Standesvertretung, gewinnt Normen allerhand Vorteilhaftes ab: „Österreichs Tischler arbeiten grundsätzlich nach handwerklichen Fähigkeiten und fachlich richtigen Voraussetzungen, weil die erarbeiteten ÖNormen diese allgemeinen Richtlinien in der Praxis für jeden nachvollziehbar eindeutig verbesssern.“
Normen in allen Lebensbereichen
Erarbeitet werden diese ÖNormen vom Österreichischen Normungsinstitut, dessen Sprecher, Dr. Johannes Stern, zu diesem Thema bemerkt: „Normen haben vielfachen Einfluss auf das Leben, beruflich sowie – meist unbemerkt – auch privat. Betrachtet man die Arbeit des Tischlers, so sind die Auswirkungen nahezu dieselben wie in anderen Branchen: Normen liefern Grundlagen für die tägliche Arbeit, indem sie Anforderungen an Produkte und Verfahren festlegen und Methoden beschreiben, wie man nachweisen kann, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Normen beschreiben somit den anerkannten Stand der Technik, das, was im jeweiligen Fachgebiet Standard ist. Damit geben sie Gewissheit, dass man sichere Produkte liefert und die berechtigten Erwartungen seiner Kunden erfüllt. Sie geben zudem Sicherheit in rechtlicher Hinsicht, falls man einmal nachweisen muss, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Und obendrein – Stichwort: Werkvertragsnormen – ersparen Normen eine Menge an Büroarbeit: Wenn man standardisierte, allgemein anerkannte Vertragsbestimmungen, in denen Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten sind, nutzt, muss man nicht für jede Ausschreibung, für jeden Auftrag eigene Vertragsgrundlagen aushandeln. Man bedient sich einfach bewährter und im Konsens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erstellter Regelungen. Normen liefern somit dem Tischler – so wie anderen Handwerkern – wichtiges und aktuelles Basiswissen, von dem aus man bewährte und neue Produkte entwickeln kann.“


BIM Ing. Josef Breiter
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Darüber, welche Überlegungen den Normierungen für Fenster und Türen, Stiegen, Möbelbau und Bodenverlegung zugrunde liegen, erläutert Stern: „Lässt man einmal außer Acht, dass hinter jeder Norm eine ganz spezifische Zielsetzung steht – jeweils nachzulesen im Anwendungsbereich des jeweiligen Dokuments –, dann verfolgen Normen ein grundsätzliches Ziel: dem Anwender Regeln anzubieten, die das Arbeitsleben einfacher machen, die Schnittstellen zwischen einzelnen Gewerken zu regeln oder einfach klare Verhältnisse, etwa zwischen Vertragspartnern, zu schaffen.
Im Bereich Möbel beispielsweise geht es darum, Anforderungen an die unterschiedlichen Arten von Möbeln festzulegen, um die Haltbarkeit von Polster- oder Containermöbeln, von Oberflächen oder Standfestigkeit. Und dazu werden dann Prüfbestimmungen definiert, um nachweisen zu können, dass die Anforderungen erfüllt sind. Das gleiche gilt für Fenster und Türen ebenso wie für Fußböden oder Stiegen. Normen helfen nicht zuletzt dabei, Wünsche und Erwartungen der Kunden optimal erfüllen zu können. Ähnliches gilt für die sogenannten Werkvertragsnormen. Sie enthalten sowohl Verfahrensbestimmungen, insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten, als auch Vertragsbestimmungen, die gemeinsam mit den allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen der ÖNorm B 2110 die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer regeln.“
Und Tischlerberater Exel unterscheidet vier Gattungen von Normen: „Werkvertragsnormen regeln die Rechte und Pflichten der Ausschreibenden und Anbieter und sollen somit eine Aufgabenabgrenzung ohne Streit ermöglichen. Konstruktionsnormen vereinheitlichen Details von Konstruktionen und unterstützen damit die Austauschbarkeit von Einzelteilen, etwa Türschlössern. Die strikte Beachtung dieser Konstruktionsnormen kann aber dazu führen, dass eine sinnvolle Weiterentwicklung verlangsamt, wenn nicht gar unterbunden wird. Prüfnormen sollen die objektiven Leistungseigenschaften der zu prüfenden Produkte feststellen. Hier ist eine klare Tendenz weg von nationalen, hin zu europäischen Prüfnormen feststellbar. Bei den einzelnen Normumstellungen kommt es daher immer wieder zu ärgerlichen Neuprüfungen. So jetzt bei der Umstellung von Brandschutztüren T30 auf Feuerschutzelemente EI230. Und dann gibt es Normen zu Bauprodukten wie Fenster, Türen, Stiegen oder Rutschsicherheit. Es ist im Bereich der Bauproduktnormierung erkennbar, dass es seitens der Baubehörden gewünscht wird, technische Vorgaben in Normen abzubilden. Damit werden die konkreten Anforderungen klarer dargestellt. Durch diese baurechtliche Verschränkung erhält die Arbeit im jeweiligen Normenkomitee eine erweiterte Aufgabenstellung.“
Für Breiter geht es bei diesen Normen in erster Linie um „Fertigungs-, Ausführungs-, Nutzungs- und Qualitätssicherheit“, Trinkl sieht ihren Zweck vor allem darin, „Meinungsverschiedenheiten möglichst gering zu halten und auszuschalten. Normen und Richtlinien sind von immenser Wichtigkeit, um eventuell entstehende Diskrepanzen aufzuklären.“
Globalisierung und Normen
Durch die Globalisierung sind größere Wirtschaftsräume entstanden. Diese verlangen nach größeren Räumen, in denen dieselben Normen gelten. Daher kommt der EU bei der Normierung wachsende Bedeutung zu. Trinkl bemerkt dazu: „Die Normen auf übernationaler Ebene, etwa auf jener der EU, sind durchaus notwendig und werden durch entsandte Experten aller EU-Mitgliedsländer erarbeitet und mitbestimmt.“ Und Breiter äußert: „Normen sind besonders im internationalen Tätigkeitsbereich wichtig. Vor allem Betriebe, die im Export tätig sind, müssen sich darauf verlassen können, dass die gelieferten Produkte auch den nationalen Anforderungen entsprechen. Dies gilt für Exporteure ebenso wie für Importeure.“
Und Johannes Stern vom Normungsinstitut erklärt: „Das österreichische Normenwerk, also die ÖNormen, wird zunehmend europäisch und international. Das ist richtig, heißt aber nicht, dass Normen in oder von der Europäischen Union bestimmt werden oder, wie man oft hört, ‚aus Brüssel‘ kommen. An der Entwicklung von Europäischen Normen – zu erkennen am Kürzel EN – arbeiten Delegierte und Experten aus allen europäischen Ländern mit. Sie vertreten dort den Standpunkt ihres auf nationaler Ebene zuständigen Fachkomitees. Konkret heißt das, dass österreichische Experten an den Inhalten Europäischer Normen mitarbeiten und ihre Vorschläge und Vorstellungen in den zuständigen europäischen Gremien einbringen. Europäische Normen sind also immer das Ergebnis nationaler Vorstellungen und Bedürfnisse, die dann mit den Partnern aus den anderen Ländern abgestimmt werden. Wichtig ist daher, damit nationale bzw. regionale Interessen ausreichend wahrgenommen werden, dass man auf österreichischer Ebene engagiert mitarbeitet und rechtzeitig seine Wünsche und Bedürfnisse einbringt. Je früher, desto besser und erfolgreicher. Die Werkvertragsnormen sind hier eine Ausnahme, da sie derzeit noch kein europäisches Thema sind, was mit den unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun hat.“


Fritz Trinkl
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Und Rudolf Exel ergänzt: „Es gibt den Grundsatz, dass eine nationale Norm, also ÖNorm oder DIN, einer Europäischen Norm, einer EN, nicht widersprechen darf. Somit sind bei der Veröffentlichung einer EN entweder die betroffenen ÖNormen zurückzuziehen oder so zu modifizieren, dass eben kein Widerspruch vorhanden ist. Diese Entscheidung trifft das jeweilige Normenkomitee.
Nehmen wir ein Beispiel aus der Fensternorm: In Österreich gab es viele Jahre die ÖNorm B 5300 – Fenster. Im Jahr 2006 wurde die EN 14351-1 veröffentlicht und wenig später die darin geforderte CE-Kennzeichnung mit konkreten Forderungen seitens des Österreichischen Institutes für Bautechnik, des OIB, verpflichtend geregelt. Das Normenkomitee 227 ‚Fenster, Türen, Tore‘ musste nun entscheiden, was mit der ÖNorm B 5300 geschieht. Da die ÖNorm B5 300 bereits seit dem Jahr 2002 die gleichen europäischen Prüfnormen zum Nachweis der Leistungseigenschaften wie die neue EN 14351-1 vorgegeben hatte, stellte sich die Frage, ob sie überhaupt noch einen Nutzen hat oder ob die Norm zurückgezogen werden sollte. Da die B 5300 bereits 2002 im Hinblick auf die langjährige Verwendung von Fenstern im Prüfprogramm eine verpflichtende Dauerfunktionsprüfung mit der anschließenden Wiederholung der Prüfungen für Schlagregendichtheit, Windwiderstand und Bedienkräfte vorgesehen hatte, wurde die B 5300 nicht zurückgezogen, sondern die Nachweisführung für zwei Bereiche geregelt. Für den Nachweis der CE-Kennzeichnungsverpflichtung wurde ein einmaliges Prüfprogramm erstellt. Für den zwischen den Vertragspartner extra zu vereinbarenden Bereich der erhöhten Anforderungen wurde der bereits lange angewandte und oben beschriebene Ablauf beibehalten.“


Rudolf Exel
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Die CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen war die bislang letzte große Neuerung im Normenwesen, die auf die Tischler zugekommen ist. Exel erzählt über die Hintergründe: „Als ich im Herbst 2003 in die Tischlerinnung Wien gewechselt bin und gleich darauf in den Normenausschuss nominiert wurde, war die Produktnorm EN 14351-1 gerade in der heißen Phase der Begutachtung. Damals war bereits aufgrund der Rechtslage, Stichwort: Bauprodukte-Richtlinie, Bauproduktegesetz, erkennbar, dass die CE-Kennzeichnung mit der verpflichtenden erstmaligen Nachweisführung kommen wird. Im Normenausschuss, aber speziell in Gesprächen mit Vertretern der Baubehörden und der Fensterindustrie war erkennbar, wie deren Motivation war. Daher wurde, durch die Bundesinnung bereits im Frühjahr 2004 damit begonnen, ein einfaches und für kleinere Betriebe leistbares Nachweisinstrument zu schaffen. Mit Veröffentlichung der EN 14351-1 im Jahr 2006 wurde eine Informationskampagne in ganz Österreich gestartet. Sowohl über die Informationsmedien der Landesinnungen, über Fachartikel im Tischler Journal als auch durch rund 120 regionale Veranstaltungen wurde über die Rechtslage informiert und geschult. Damit sollte den gewerblichen Herstellern die Möglichkeit geboten werden, sich rechtzeitig um die Nachweise zu kümmern. Für Nachzügler besteht nach wie vor die Möglichkeit, dem System der Tischlerservice-GmbH beizutreten und die einfachen Werkzeuge kostengünstig für die notwendigen Nachweise bei Isolierglasfenstern, Kastenfenstern, Schiebeelementen und Außentüren zu nutzen.“
Damit es möglichst keine Nachzügler gibt, bemüht sich die Standesvertretung um rasche und umfassende Information. „Die Informationen neuer CE-Normen und Richtlinien an Mitglieder erfolgen in notwendigen Abständen durch die Bundesinnung“, sagt Fritz Trinkl. Und Bundesinnungsmeister Breiter führt aus: „Die Bundesinnung hat frühzeitig die Fertigungsbetriebe informiert, sowie Lösungsmodelle erarbeitet und angeboten. Viele Tischlereibetriebe haben dies rechtzeitig genützt, um die Marktherausforderungen zu bewältigen.“
Das allerneueste Normenwerk aber, mit dem Tischlereibetriebe konfrontiert werden, sind die Normen im Bereich der Böden. Johannes Stern erläutert: „Für die Verlegung von Böden und Bodenbelägen sind zwei neue Normen erschienen: ÖNorm B 2218 ist für die Verlegung von Holzfußböden anzuwenden. Sie regelt sowohl die Herstellung von Unterböden, also etwa Polsterhölzer und Blindböden, als auch die Verlegung von Oberböden wie Massivholz-Parkettstäbe, Mehrschicht-Parkettelemente oder Holzpflasterklötze. ÖNorm B 2236 ,Verlegung von Bodenbelägen – Werkvertragsnorm‘ ist für Verlegearbeiten von Bodenbelägen in Platten, Fliesen und Bahnen aus Linoleum, Kunststoff, Kautschuk, Kork sowie von textilen Bodenbelägen und Paneelen heranzuziehen. Darin sind die Vorbereitung des Untergrunds und die verschiedenen Verarbeitungstechniken der einzelnen Produkte geregelt. Die Vertragsbestimmungen dieser beiden ÖNormen regeln neben den geeigneten Materialien die Prüf- und Warnpflichten, die technischen Ausführungsbestimmungen sowie die Nebenleistungen und die Ausmaßfeststellung. Weitere wichtige Teile umfassen Güteanforderungen und Prüfbestimmungen zur Beurteilung der Maßtoleranzen und des Gesamteindrucks des fertigen Werks sowie allfällige Schleifunebenheiten bei Holzfußböden. Ergänzend zu den Ausführungsbestimmungen sind jeweils im Anhang B weitere technische Erläuterungen. Die Neuausgabe der ÖNorm B 2218 ersetzt sowohl die bisher gültige Ausgabe aus dem Jahr 2000 wie auch die ÖNorm B 7218. Die neue ÖNorm B 2236 ersetzt die ÖNorm B 2236-1. Die Überarbeitungen waren aufgrund der Anpassung an neue Produktnormen und an den aktuellen Stand der Technik erforderlich.“


Dr. Johannes Stern
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Normierungsflut
Angesichts der Normierungsflut stellt sich freilich die Frage, ob nicht manchmal beim Regulieren übers Ziel hinausgeschossen wird. Fritz Trinkl weist diesen Gedanken zurück: „Neue Normen entstehen nach technischen Notwendigkeiten oder werden neu überarbeitet und den tatsächlichen neuen Gegebenheiten angepasst. Grundsätzlich gibt es keinen Zweifel an der Notwendigkeit von Normen, wenn sie rechtzeitig angepasst werden.“ Bundesinnungsmeister Breiter jedoch kennt durchaus Fälle, in denen jenen, die alles regeln wollen, die Pferde durchgehen: „Durch die Vielfalt von Normen kommt es vor, dass bei mancher Norm etwas übers Ziel geschossen wird. Hier versucht die Wirtschaftskammer mit ihren Fachexperten aus den jeweiligen Fachvertretungen dafür zu sorgen, dass dies nicht passiert und Augenmaß gehalten wird.“ Und Rudolf Exel kennt einen Grund dafür, warum manche Normen auf die Gegebenheiten des Handwerks nicht so recht passen wollen: „Da zur Erstellung einer Norm, egal ob EN oder ÖNorm, ein Beschluss des jeweils zuständigen Gremiums notwendig ist, besteht über den Sinn der Normierung des jeweiligen Inhaltes ein Konsens. Es ist jedoch zu beobachten, dass das persönliche Engagement oft ausschlaggebend für das Erreichen der eigenen Ziele ist. Schriftliche Eingaben werden oft einfach abgelehnt. Ebenso interessant ist, wer den jeweiligen Erstentwurf gestaltet hat. Hier zeigt sich immer mehr, dass Großindustrie und Prüfstellen die Feder führen.“ Gibt es umgekehrt Bereiche, in denen Nachholbedarf bei der Normierung besteht?
Johannes Stern will sich für das Normungsinstitut nicht festlegen: „Hier muss man vorab mit einem immer noch weit verbreiteten Irrtum aufräumen und klarstellen: Ob etwas genormt wird und wie es genormt wird, bestimmen nicht das Austrian Standards Institute – das Österreichische Normungsinstitut – oder seine Komitee-Manager. Normen werden nämlich nur dann erstellt oder überarbeitet, wenn es dazu konkreten Bedarf aus der Praxis gibt, wenn Wirtschaft, Behörden, Prüfstellen oder Ähnliche dies wollen und ein gemeinsames Regelwerk wünschen. Sie sind es, die den Inhalt der Norm erarbeiten und die Normen dann in der Praxis anwenden. Kurz: Normen werden nicht von oben erlassen, sondern von jenen gemacht, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigen. Aufgabe von Austrian Standards Institute ist es ausschließlich, die neutrale Plattform und den organisatorischen Rahmen für die Normungsarbeiten zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass alle interessierten und betroffenen Organisationen und Personen daran mitarbeiten können und dass die international anerkannten Verfahren für die Entwicklung von Normen genau eingehalten werden.“ Auch Bundesinnungsmeister Breiter bleibt in diesem Zusammenhang vorsichtig: „Dies ist ein sehr schwieriger Themenbereich. Es werden laufend mit den Fachexperten sinnvolle Änderungen erarbeitet, welche in den entsprechenden Gremien verändert und ausverhandelt werden. Grundsätzlich werden die Erfahrungen unserer Mitgliedsbetriebe als Grundlagen dafür genommen.“
Ein klares Nein indes kommt vom Wiener Tischlerberater Rudolf Exel: „Die Normierung hat, speziell auf internationalem Niveau, bereits eine muntere Eigendynamik entwickelt, die mir zum Teil Angst macht. Dabei sehe ich zum Beispiel bei diversen europäischen Möbelnormen zwar den Sicherheitsgedanken an erster Stelle und offensichtlich als Triebfeder den Konsumentenschutz. Die Umsetzung für den einzelnen Tischler, welche Norm jetzt bei der geplanten Arbeit anzuwenden ist, wird zunehmend undurchschaubar. Da alle veröffentlichten Normen als Regel der Technik gelten, besteht das Risiko, dass erst nach einem Mangel ein Sachverständiger eine thematisch passende Norm entdeckt und in seinem Gutachten nutzt.“
(Redaktion: Ralf Siebenbürger, Tischlerjournal)
